§ 42 Sozialgesetzbuch 7 - Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
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Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.
Stand: 17.07.2023