Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge 2026, 2025 und 2024 mit Rechner
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge und welche Freibeträge gibt es? Infos zur Kapitalertragsteuer 2026 und 2025 auf Kapitalerträge.
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Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, welche eine andere Erhebungsform der Einkommensteuer darstellt. Die Kapitalertragsteuer wird vom Schuldner der Kapitalerträge wie z.B. dem entsprechenden Kreditinstitut einzubehalten. Bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer wird in 2026 ein Freibetrag (§ 20 Abs. 9 EStG ) in Höhe von 1.000 Euro (Ehegatten 2.000 Euro) gewährt. Bis 2022 lag dieser sogenannte Sparerfreibetrag oder Sparerpauschbetrag bei 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete. Um die Kapitalertragbesteuerung zu reduzieren, kann ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt werden. Falls dies nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, zu viel abgeführte Kapitalertragsteuer durch die Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) über das Finanzamt zurückholen. Details zur Kapitalertragsteuer werden im BMF-Schreiben zur Kapitalertragsteuer beschrieben.
| Jahr | Alleinstehende | Verheiratete |
|---|---|---|
| 2026 | 1.000 Euro | 2.000 Euro |
| 2025 | 1.000 Euro | 2.000 Euro |
| 2024 | 1.000 Euro | 2.000 Euro |
| 2023 | 1.000 Euro | 2.000 Euro |
Regelung vor 2009
Für Veranlagungszeiträume vor 2009 wurden die Kapitalerträge dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und die einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. Ab dem Jahr 2009 wurde vom Gesetzgeber die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer tritt seitdem grundsätzlich eine Abgeltungswirkung für Kapitalerträge im Privatvermögen ein.
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Kapitalerträge mit Abgeltungsbesteuerung
Die gesetzlichen Regelungen zur Kapitalertragsteuer finden sich in §§ 43-45e EStG. Für Investmenterträge gilt das InvStG. Kapitalerträge, auf welche Kapitalertragsteuer einzubehalten ist, sind in § 43 (1) EStG aufgeführt. Hierzu zählen demnach etwa die Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld bzw. auf dem Sparbuch sowie Aktiendividenden oder Aktienkursgewinne. Für beschränkt Steuerpflichtige (ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen in Deutschland) wird die Kapitalertragsteuer nur einbehalten, wenn die Kapitaleinkünfte in §49 EStG aufgeführt sind. § 43 (2) EStG enthält eine Auflistung von Einkünften, bei denen Kapitalertragsteuer nicht einzubehalten ist. Hierzu zählen z.B. ausländische Dividenden.
Kapitalertragsteuerhöhe
Die Höhe der Kapitalertragsteuer liegt grundsätzlich bei 25 % der Kapitaleinkünfte. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist, vermindert das die Kapitalertragsteuer wiederum geringfügig (§43a EStG ). Wurde bei der Bank ein Freistellungsauftrag gestellt, wird für Kapitaleinkünfte in entsprechender Höhe keine Abgeltungssteuer abgeführt. Ausnahmen vom Abzug der Kapitalertragsteuer bestehen auch, wenn der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung/NV-Bescheinigung vorgelegt wurde. Nähere Informationen darüber, wie diese Bescheinigung beantragt werden kann, gibt es auf der Seite Nichtveranlagungsbescheinigung.org.
Freistellung von der Besteuerung
Bis zum Sparerpauschbetrag (2026: 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro) können Anleger sich bei den Kreditinstituten vom Steuerabzug freistellen lassen. Für Kapitalerträge bis zur Höhe des gestellten Freistellungsauftrages wird dann - wie bereits beschrieben - keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Zu weiteren Einzelheiten wie den Besonderheiten bei Ehegatten sei auf diese Seite zum Freistellungsauftrag verwiesen.
Nichtveranlagungsbescheinigung bei geringen Einkünften
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kommt für Steuerpflichtige in Betracht, welche über ein sehr niedriges Einkommen verfügen, welches unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 Euro). Das können etwa Kinder oder Rentner mit einer geringen Rente sein. Hinweise zur Rentenbesteuerung der gesetzlichen Renten finden Sie auf Steuererklärung-Rentner.de. Die NV-Bescheinigung kann auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim Finanzamt zu beantragt werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt maximal 3 Jahre.
Kapitalertragbesteuerung vermeiden und Kapitalertragsmaximierung
Zunächst kann ein maximaler Freistellungsantrag gestellt werden, um zumindest einen Teil der Besteuerung zu vermeiden. Ist dies nicht erfolgt, kann dieses im Zuge der Einkomensteuererklärung nachgeholt werden. Von der Bank einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf diesem Wege entsprechend des noch nicht berücksichtigten Sparerfreibetrages vom Finanzamt erstattet werrden.
Um Verluste aus Kapitalvermögen mit Kapitalerträgen bei einer anderen Bank zu verrechnen, kann daran gedacht werden, bis zum 15. Dezember des Steuerjahres bei dem betreffendem Kreditinstitut eine Verlustbescheinigung anzufordern. Mit dieser Möglichkeit kann bei einer Steuerveranlagung auch die bei den Kapitalerträgen über dem Sparerpauschbetrag einbehaltene Kapitalertragsteuer entsprechend dem bescheinigten Verlust vom Finanzamt erstattet werden. Beipiel: Aktienkursgewinne werden bei der Bank mit Aktienkursverlusten verrechnet, so dass nur die Differenz der Besteuerung unterliegen. Falls nun 2 Banken im Spiel sind, eine mit Aktienverlusten und eine mit Aktiengewinnen, kommt es nicht zu einer Verrechnung, da die eine Bank von der anderen keine Informationen hierüber hat. Hier hilft die Verlustbescheinigung.
Werden etwa beim Verkauf von Aktien Gewinne erzielt und dadurch Kapitalertragsteuer einbehalten, gibt es die weitere Möglichkeit, im selben Steuerjahr andere Aktien aus dem gleichen Depot mit Verlusten zu verkaufen, da es dann zu einer entsprechenden Kapitalertragsteuererstattung kommt. Nach angemessener Zeit können die mit Verlust verkauften oder vergleichbare Aktien wieder nachgekauft werden.
Beispiel: Verkauf von Aktien mit einem Gewinn von 5.000 Euro (Freistellungsauftrag 2.000 Euro, KiSt 0%). Die Bank behält 791,25 Euro KESt. ein. Werden nun im gleichen Jahr (andere) Aktien mit einem Verlust von 3.000 Euro verkauft, werden 791,25 Euro KESt. wieder erstattet.
Des Weiteren kann auch daran gedacht werden, die Sparerpauschbeträge auszuschöpfen, falls im Jahr noch keine Gewinne realisiert wurden.
Beispiel: (Aktien im Jahr 01 für 10.000 Euro gekauft und in 02 für 14.000 Euro verkauft., Freistellungsauftrag 2.000 Euro, KiSt 0%) Verkauf von Aktien zum Jahresende mit einem Gewinn von 2.000 Euro. Es wird wegen des Sparerfreibetrages keine KESt. einbehalten. Am Anfang des nächsten Jahres werden die gleichen Aktien zu einem ähnlichen Kurs wieder
nachgekauft. Der Folgegewinn (12.000 Euro durchschnittl. Ankauf und Kurs 14.000 Euro) beträgt dann bei ca. 2.000 Euro. Die Besteuerung entfällt wegen des voll ausgeschöpften Freistellungsauftrages in 02. Ohne den Zwichenverkauf läge der Gewinn im Jahr 02 bei 4.000 Euro. Es müssten also nach Abzug des Freistellungsauftrages 2.000 Euro mit 25% zzgl. Soli versteuert werden. Steuerersparnis 527,50 Euro.
Wer die Kapitalertragsteuer minimieren will, kann auch daran denken, die Kapitalerträge wie etwa Sparbuchzinsen zu maximieren. Insbesondere Zinsen auf dem Sparbuch sind zumeist geringer als etwa für Festgeld. Auch unterscheiden sich die gewährten Tagesgeldzinsen oder Festgeldzinsen auf den Konten unterschiedlicher Banken zum Teil erheblich. Es bietet sich daher an, einen Tagesgeldkonto-Vergleich oder einen Festgeldvergleich vor Eröffnung eines neuen Kontos bzw. für einen Wechsel auf ein anderes Tagesgeldkonto durchzuführen.
Bei geringen zu versteuerndem Einkommen (z.B. Rentner) kann einbehaltene Kapitalertagsteuer im Wege Günstigerprüfung bei der Einkomensteuererklärung erstattet werden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Prüfen Sie daher die Jahressteuerbescheinigungen der Banken auf einbehaltene Kapitalertragsteuer und lassen Sie sich diese gegebenenfalls vom Finanzamt erstatten.
Die Hinweise erfolgen ohne Gewähr, sprechen Sie hierzu vorher gegebenenfalls mit ihrem Bankberater oder einem Steuerberater.
Kapitalertragsteuerrechner
Auf dieser Seite finden Sie oben einen Kapitalertragsteuer-Rechner, welcher die Kapitalertragsteuer, die Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag auf private Kapitaleinkünfte berechnen kann. Geben Sie zur Berechnung den zu berücksichtigenden Sparerfreibetrag und die Höhe der relevanten Kapitaleinkünfte ein. Falls der Freistellungsauftrag nicht voll ausgeschöpft wurde, wird eine mögliche Ersparnis als Differenz zum gestellten Freistellungsauftrag mitberechnet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Haftung für Berechnungen durch diesen Steuerrechner trotz aller Sorgfalt ausgeschlossen ist.
Kapitalertragbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht
Auch bei beschränkter Steuerpflicht, also wenn der Steuerpflichtige in einem anderen Staat ansässig ist, kann auf Kapitalerträge Kapitalertragsteuer einbehalten werden. Das kann etwa dann der Fall sein, wen es sich bei den Kapitalerträgen um inländische Einkünfte nach §49 EStG handelt, wie z.B. bei Dividenden. Hat Deutschland nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen nicht das Besteuerrungsrecht, kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer zum Teil durch einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern erstattet werden. Voraussetzung ist, aber eine Ansässigkeitsbestätigung durch die Finanzbehörden des jeweilgen Landes, um sicher zu stellen, dass die Kapitaleinkünfte im Ausland versteuert werden. Das Bundeszentralamt für Steuern erstattet allerdings nur die Differenz zwischen der Deutschland zustehenden Quellensteuer (z.B. 15%) und der gezahlten Kapitalertragsteuer. Bei beschränkter Steuerpflicht und bestimmten Zinseinnahmen, welche nicht zu den inländischen Einkünften zählen, sollte durch die Bank keine Kapitalertragsteuer einbehalten werden.
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