Ausbildungsfreibetrag 2026

Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag und unter welchen Voraussetzungen wird er gewährt?


Vorteil Ausbildungsfreibetrag

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Der Ausbildungsfreibetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 1.260 Euro in 2026, der den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit die Einkommensteuer mindert. Für jeden Monat, den die nachfolgenden Voraussetzungen nicht vorliegen, wird der Freibetrag um 1.260 Euro/12 gekürzt. Grundsätzlich stehen beiden Elternteilen jeweils die Hälfte des Ausbildungsfreibetrag zu. Auf Antrag kann aber auch eine andere Aufteilung gewählt werden.


Ausbildungsfreibeträge 2024-2026
Jahr Ausbildungsfreibetrag
2026 1.260 Euro
2025 1.200 Euro
2024 1.200 Euro

   

Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag

Für den Ausbildungsfreibetrag gelten gemäß §33a (2) EStG folgende Voraussetzungen:

- Das Kind muss volljährig sein.
- Für das Kind muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, bzw. der Kinderfreibetrag nutzbar sein.
- Das Kind befindet sich in einer Ausbildung und ist auswärtig untergebracht.
Die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Unterbringung spielen für den Ausbildungsfreibetrag keine Rolle.



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Ausbildungsfreibetrag-Steuerauswirkungen

Die steuerlichen Auswirkungen durch den Ausbildungsfreibetrag hängen vom persönlichen Steuersatz ab. Die Steuererspanis lässt sich online bestimmen. Geben Sie hierzu das zu versteuernde Einkommen nach Abzug des Ausbildungsfreibetrages ein. Als Wert für den Freibetrags setzen Sie 1.260 Euro in 2026 für ein volles Jahr an. Liegen die Voraussetzungen für einige Monate nicht vor, so ziehen Sie 1.260 Euro/12 pro Monat ab. Es lässt sich außerdem eine Aufteilung bei Ehegatten berechnen. Für eine hälftige Aufteilung kann z.B. der Wert von 1.260 Euro/2 verwendet werden. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.


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Ausbildungsfreibetrag-Haftungsausschluss