§ 46 Steuerberatervergütungsverordnung - Vergütung bei Prozeßkostenhilfe
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Für die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß.
Stand: 10.06.2022