§ 1 BGB

§ 1 Bürgerliches Gesetzbuch - Beginn der Rechtsfähigkeit


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Buch 1 Allgemeiner Teil Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer

   

§ 1 BGB - Beginn der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.


Stand: 22.12.2025





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