§ 195 BGB

§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch - Regelmäßige Verjährungsfrist


Sie sind hier.





 ◄     BGB     ► 
   

§ 195 BGB - Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.


Stand: 22.12.2025





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

195-BGB-Haftungsausschluss