§ 2253 BGB

§ 2253 Bürgerliches Gesetzbuch - Widerruf eines Testaments


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§ 2253 BGB - Widerruf eines Testaments

Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.


Stand: 22.12.2025





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