§ 2257 BGB

§ 2257 Bürgerliches Gesetzbuch - Widerruf des Widerrufs


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§ 2257 BGB - Widerruf des Widerrufs

Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.


Stand: 22.12.2025





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