§ 2272 BGB

§ 2272 Bürgerliches Gesetzbuch - Rücknahme aus amtlicher Verwahrung


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§ 2272 BGB - Rücknahme aus amtlicher Verwahrung

Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.


Stand: 22.12.2025





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