§ 2292 BGB

§ 2292 Bürgerliches Gesetzbuch - Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament


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§ 2292 BGB - Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.


Stand: 22.12.2025





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