§ 877 BGB

§ 877 Bürgerliches Gesetzbuch - Rechtsänderungen


Sie sind hier.





 ◄     BGB     ► 
   

§ 877 BGB - Rechtsänderungen

Die Vorschriften der §§ 873, 874, 876 finden auch auf Änderungen des Inhalts eines Rechts an einem Grundstück Anwendung.


Stand: 22.12.2025





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

877-BGB-Haftungsausschluss