§ 76 EStG

§ 76 Einkommensteuergesetz - Pfändung


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§ 76 EStG - Pfändung

Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.


Stand: 16.1.2026





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