§ 1 GewStDV

§ 1 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung - Stehender Gewerbebetrieb


Sie sind hier.





 ◄     GewStDV     ► 

- Zu § 2 des Gesetzes

   

§ 1 GewStDV - Stehender Gewerbebetrieb

Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.


Stand: 02.12.2024





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

1-GewStDV-Haftungsausschluss