§ 1 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung - Stehender Gewerbebetrieb
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- Zu § 2 des Gesetzes
Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist. Stand: 02.12.2024