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§ 21 GewStDV
§ 21 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
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Gewerbesteuer-Durchfuehrungsverordnung
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- Zu § 2 des Gesetzes
§ 1 Stehender Gewerbebetrieb
§ 2 Betriebe der öffentlichen Hand
§ 4 Aufgabe, Auflösung und Insolvenz
§ 5 Betriebsstätten auf Schiffen
§ 6 Binnen- und Küstenschifffahrtsbetriebe
§ 8 Zusammenfassung mehrerer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe
- Zu § 3 des Gesetzes
(XXXX) §§ 10 bis 12 (weggefallen)
§ 12a Kleinere Versicherungsvereine
§ 13 Einnehmer einer staatlichen Lotterie
- Zu § 4 des Gesetzes
§ 14 - Zu § 4 des Gesetzes
§ 15 Hebeberechtigte Gemeinde bei Gewerbebetrieben auf Schiffen und bei Binnen- und Küstenschifffahrtsbetrieben
- Zu den §§ 7, 8 und 9 des Gesetzes
§ 16 Gewerbeertrag bei Abwicklung und Insolvenz
(XXXX) §§ 17 und 18 (weggefallen)
- Zu § 8 des Gesetzes
§ 19 Schulden bestimmter Unternehmen
- Zu § 9 des Gesetzes
§ 20 Grundbesitz
- Zu § 11 des Gesetzes
§ 22 Hausgewerbetreibende und ihnen gleichgestellte Personen
(XXXX) §§ 23 und 24 (weggefallen)
- Zu § 14a des Gesetzes
§ 25 Gewerbesteuererklärung
(XXXX) §§ 26 bis 28 (weggefallen)
- Zu § 19 des Gesetzes
§ 29 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen
§ 30 Verlegung von Betriebsstätten
(XXXX) §§ 31 bis 33 (weggefallen)
- Zu § 34 des Gesetzes
§ 34 Kleinbeträge bei Verlegung der Geschäftsleitung
- Zu § 35a des Gesetzes
§ 35 Reisegewerbebetriebe
- Schlussvorschriften
§ 36 Zeitlicher Anwendungsbereich
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§ 21 GewStDV
Stand: 02.12.2024
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