§ 150 HGB

§ 150 Handelsgesetzbuch - Anmeldung des Erlöschens der Firma


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§ 150 HGB - Anmeldung des Erlöschens der Firma

Nach der Beendigung der Liquidation ist das Erlöschen der Firma von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.


Stand: 22.12.2025





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