§ 175 HGB

§ 175 Handelsgesetzbuch - Anmeldung der Änderung der Haftsumme


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§ 175 HGB - Anmeldung der Änderung der Haftsumme

Die Erhöhung sowie die Herabsetzung einer Haftsumme ist durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.


Stand: 22.12.2025





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