§ 6a KStG

§ 6a Körperschaftsteuergesetz - Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen


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§ 6a KStG - Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen

Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.


Stand: 18.12.2025





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