§ 3 StBVV

§ 3 Steuerberatervergütungsverordnung - Auslagen


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§ 3 StBVV - Auslagen

Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit im Dritten Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, kann der Steuerberater Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 in Verbindung mit § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) verlangen.


Stand: 19.12.2025





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