§ 6 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung - Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
Sie sind hier.
Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.
Stand: 19.12.2025